Neurofeedback gehört bislang nicht zu den Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie). Nach den Erfahrungen in unserem Neurofeedbackzentrum (TZR) in München seit 2011 kann für Neurofeedback als verhaltensmodifizierendes Verfahren bei privaten Krankenkassen eine Kostenübernahme als Behandlungsmethode speziell beantragt werden. Seltener entscheiden gesetzliche Krankenversicherungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Kosten zu übernehmen. Für weitergehende Informationen besuchen Sie gerne www.tzrmuenchen.de.
Grundsätzlich erstellen wir Ihnen - nach eingehender Beratung und im Sinne eines individuellen Therapiekonzeptes - einen Behandlungs- und Kostenplan, den Sie der entsprechenden Versicherung zur Prüfung vorlegen können. Selbstverständlich bieten wir Neurofeedback auch als Selbstzahlerleistung gemäß GOÄ an. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder genauere Informationen zu erhalten.
Neurofeedback kann erfolgsversprechend eingesetzt werden bei:
Neurofeedback kann bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt werden. Gerne können Sie sich hier direkt online anmelden - bitte wählen Sie das passende Anmeldeformular aus.
Es findet sich jedoch ein Einsatzgebiet auch außerhalb medizinischer Indikationsstellungen. Gerne können Sie sich dahingehend beraten lassen, wenn Sie an Ihrer Selbststeuerung, im Sportleistungsbereich oder an Ihrer Belastbarkeit in Stresssituationen arbeiten wollen.